Elektronik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie alle rechtlich relevanten Bestimmungen: Dokumente, Mitteilungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lieferzeiten, Haftungsausschlüsse usw. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

AL-KO Vehicle Technology Electronics S.r.l.
Via Vienna 4 
38121 Trento

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Fax: +39 0461 960009
E-Mail: cbe@cbe.it

1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) regeln ausschließlich die Verkäufe der AL-KO Vehicle Technology Electronics S.r.l. (im Folgenden kurz „Verkäufer“) an ihre Kunden (im Folgenden kurz „Kunden“/„ Kunde“ – und gemeinsam, Verkäufer und Kunden, die „Parteien“) von elektronischen Geräten und Kabelbäumen (im Folgenden kurz die „Produkte“). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor etwaigen allgemeinen oder besonderen Einkaufsbedingungen der Kunden und sind integraler und wesentlicher Bestandteil aller vom Verkäufer bestätigten Aufträge, sofern nicht für einen bestimmten Auftrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In diesem Fall gelten die zwischen den Parteien getroffenen gesonderten Vereinbarungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Der Kunde verzichtet auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen und Besonderen Einkaufsbedingungen, die zwischen den Parteien in jedem Fall als unwirksam gelten.

3. Jede andere, abweichende oder zusätzliche Bedingung ist unwirksam, ebenso wie jede Änderung und/oder Ergänzung dieser Bedingungen durch den Kunden, sofern der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sollte der Verkäufer im Laufe der Geschäftsbeziehung ausnahmsweise Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen schriftlich zustimmen, so gelten diese Änderungen und/oder Ergänzungen nur für den jeweiligen Auftrag, für den sie vereinbart wurden.

4. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich erwähnt und bestätigt wurden. Diese finden Sie auf der Website des Verkäufers unter www.cbe.it und www.nordelettronica.it.

5. Diese Bedingungen gelten so lange, bis sie vom Verkäufer ausdrücklich widerrufen oder durch neue Allgemeine Geschäftsbedingungen ersetzt werden.

6. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders geregelt, finden die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuchs in Bezug auf das Kaufrecht Anwendung.

  1. Jedes Angebot des Verkäufers an einen potenziellen Kunden gilt für den im Angebot angegebenen Zeitraum (im Folgenden das „Angebot“). Dieses Angebot ist für den Verkäufer unverbindlich und unterliegt der Bestätigung durch den Verkäufer nach Eingang des Auftrags des Kunden. Aufträge gelten nur dann als gültig und wirksam, wenn sie schriftlich erteilt werden. Der einzelne Kaufvertrag (im Folgenden „Vertrag“) kommt mit der Annahme des Auftrags durch den Verkäufer durch eine schriftliche Mitteilung per E-Mail oder über die Plattform des Kunden (im Folgenden „Auftragsbestätigung“) zustande. Die Nichtannahme eines vom Kunden erteilten Auftrags führt weder zu einer Haftung des Verkäufers noch gibt sie dem Kunden das Recht, Ansprüche jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
  2. Eine etwaige Annahme des Auftrags, der nicht den Auftragsbedingungen entspricht, gilt als Gegenangebot, das als vom Kunden angenommen gilt, sofern es nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich beanstandet wird; nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde keinerlei Beanstandungen oder Reklamationen vorbringen, egal aus welchem Grund.
  3. Vom Kunden vorgeschlagene Änderungen des Vertrags finden keine Anwendung, auch nicht teilweise, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer akzeptiert wurden.
  4. Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist nicht zulässig, sobald dieser vom Verkäufer angenommen wurde; der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, etwaige Stornierungsanfragen nach diesem Zeitpunkt zu akzeptieren, sofern der Kunde dem Verkäufer etwaige entstandene Schäden ersetzt, die entsprechend dokumentiert werden.
  5. Im Falle von Änderungen an den Produkten, die zwischen den Parteien nach Vertragsabschluss vereinbart werden, verlängert sich die Lieferfrist automatisch um den Zeitraum, der für die Umsetzung dieser Änderungen erforderlich ist.
  1. Die technischen Angaben in Katalogen, Preislisten, Broschüren, auf Websites oder in ähnlichen Dokumenten dienen lediglich der Information und sind für den Verkäufer nicht bindend, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt sind. Der Verkäufer behält sich in jedem Fall das Recht vor, jederzeit, auch nach der Auftragsbestätigung, die technischen und maßlichen Parameter der Produkte zu ändern und/oder alle Verbesserungen und Änderungen, einschließlich optischer, vorzunehmen, die er für angebracht oder notwendig hält, ohne dass der Kunde diesbezüglich Einwände aus irgendeinem Grund erheben kann.
  2. Der Kunde, für den kundenspezifische Produkte hergestellt wurden, garantiert und verpflichtet sich daher, den Verkäufer und/oder dessen Mitarbeiter, Führungskräfte und Beauftragte auf erstes Anfordern und nach Beseitigung aller Einreden von jeglicher Belastung, Kosten und/oder Aufwendungen, die dem Verkäufer entstehen und sich aus Ansprüchen Dritter wegen unlauteren Wettbewerbs oder wegen Verletzung gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Patente, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder Know-how) ergeben, schadlos zu halten.
  3. Sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Verkäufer alleiniger Eigentümer etwaiger Verbesserungen und/oder Anpassungen und/oder Ergänzungen, die er an den vom Kunden gegebenenfalls bereitgestellten Entwürfen oder Plänen vornimmt. Sofern nicht anders vereinbart, dürfen diese Verbesserungen und/oder Anpassungen und/oder Ergänzungen vom Kunden weder direkt noch indirekt genutzt werden.
  1. Die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine sind nur als ungefähre Angaben zu verstehen und für den Verkäufer nicht bindend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jeglicher Schadensersatzanspruch wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung der Produkte ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. In jedem Fall kann der Verkäufer nicht für Verzögerungen haftbar gemacht werden, die auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Lieferverzögerungen seitens der Lieferanten, Schwierigkeiten bei Beschaffung von Rohstoffen und Bauteilen usw.).
  3. Die Liefertermine verstehen sich in Werktagen und beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Produkte in handelsüblichen Standardverpackungen gemäß der für Produkte dieser Art geltenden Handelspraxis geliefert.
  4. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferbedingungen. Jede in der Auftragsbestätigung, im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Lieferbedingung hat die Bedeutung, die ihr in den Incoterms® der Internationalen Handelskammer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung zukommt, einschließlich der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Der Übergang des Verlustrisikos, der Pflichten und der Kosten vom Verkäufer auf den Kunden erfolgt gemäß den geltenden Incoterms.
  5. Soll der Transport laut Vertrag vom Kunden organisiert werden, hat dieser dafür zu sorgen, dass der von ihm mit dem Transport beauftragte Spediteur dem Verkäufer auf dessen Verlangen alle Unterlagen, die er für Zoll- oder Steuerzwecke benötigt (Einfuhrrechnungen, Frachtpapiere usw.), innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung zur Verfügung stellt und übergibt.
  6. In allen Fällen, in denen der Kunde aus Gründen, die nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind, die Produkte nicht rechtzeitig abgenommen hat, sowie in allen Fällen, in denen die Lieferung aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, nicht möglich war, gehen alle damit verbundenen und daraus resultierenden Kosten sowie die damit verbundenen Risiken ausschließlich zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer alle Kosten zu erstatten, die für die eventuelle Lagerung der nicht abgeholten Ware entstanden sind, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Ersatz des höheren Schadens und unbeschadet des Rechts des Verkäufers, die Auflösung des Vertrags zu verlangen.
  7. Die Produkte sind bei Erhalt auf ihre Übereinstimmung mit der Auftragsbestätigung zu prüfen und zu kontrollieren. Etwaige Unstimmigkeiten hinsichtlich der Menge, der Art oder des Typs der gelieferten Produkte, müssen stets schriftlich, auch per E-Mail, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt gemeldet werden, wobei alle erforderlichen Angaben für eine umgehende Überprüfung anzugeben sind. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte in jeder Hinsicht als angenommen. Darüber hinaus schließt die Verwendung von Produkten mit offensichtlichen Mängeln die Möglichkeit von Beanstandungen oder Reklamationen in Bezug auf diese Mängel aus.

Cp

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle vom Verkäufer erhaltenen technischen Informationen, Prototypen, Formeln sowie technisches oder geschäftliches Wissen weder direkt noch indirekt weiterzugeben und diese auch nach Beendigung des Vertrags vertraulich zu behandeln.
  2. Alle Drucksachen und sonstigen Unterlagen (Preislisten, Kataloge oder ähnliche Dokumente, auch in elektronischer und digitaler Form) zu den Produkten sind ausschließliches Eigentum des Verkäufers. Ihre Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers untersagt.
  3. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer Inhaber aller nachstehend definierten Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Produkte ist. Mit Ausnahme des Rechts, das geistige Eigentum des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung der Produkte zu nutzen, hat der Kunde keinerlei Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum des Verkäufers.
  4. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „geistiges Eigentum“ alle Patente, das Know-how, Marken, Internet-Domainnamen und urheberrechtlich geschütztes Material, einschließlich beispielsweise technische Datenblätter und Handbücher für den technischen Support.
  1. Der Preis der Produkte entspricht dem Preis, der in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste angegeben ist, oder dem von den Parteien ausgehandelten und in der Auftragsbestätigung genannten Preis.
  2. Es versteht sich, dass die Listenpreise nach Ermessen des Verkäufers von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen können. Alle in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und ohne etwaige Zölle, Abgaben und Steuern. Alle sonstigen Kosten/Nebenleistungen, wie Transport, Verpackung, Versicherung, Prüfungen, Zertifikate und sonstige Unterlagen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern zwischen den Parteien nicht anders schriftlich vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise für Produkte, die gemäß den branchenüblichen Gepflogenheiten für das vereinbarte Transportmittel verpackt sind, wobei alle sonstigen Kosten und Aufwendungen vom Kunden zu tragen sind. Der Preis ist zu dem jeweils zwischen den Parteien vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen.
  3. Die Zahlungsbedingungen sind ebenfalls in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Wird die Ausstellung von Bankquittungen (RIBA) als Zahlungsweise vereinbart, gehen die damit verbundenen Kosten, einschließlich der Bankgebühren für die Einziehung, der Verwaltungskosten und der Kosten, die durch etwaige Zahlungsausfälle entstehen, stets zu Lasten des Kunden. Die Zahlung des Kaufpreises für die Produkte gilt erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag tatsächlich dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
  4. Bei Zahlungsverzug des Kunden hinsichtlich der vereinbarten Zahlungsfristen werden dem Kunden vom Verkäufer ohne gesonderte Mitteilung Verzugszinsen in Höhe des in Art. 5. des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 231/2002 festgelegten Zinssatzes in Rechnung gestellt.
  5. Der Kunde darf die Zahlung weder aussetzen noch verzögern, auch nicht im Falle von Beanstandungen (Solve et repete). Die Möglichkeit einer Aufrechnung zwischen der Forderung des Verkäufers auf den Preis der Produkte und etwaigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen des Kunden gegenüber dem Verkäufer ist ebenfalls ausgeschlossen, ohne dass der Kunde diesbezüglich Einspruch erheben kann, gleich aus welchem Grund.
  6. Bei Nichterfüllung oder einer mangelhaften Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags durch den Kunden sowie im Falle von Zahlungsschwierigkeiten oder einer Änderung bzw. dem Wegfall der Bonitätsgarantien seitens des Kunden ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt:
    1. die Lieferung auszusetzen und die Lieferung der Produkte von der Leistung angemessener Zahlungsgarantien abhängig zu machen; oder
    2. laufende Aufträge zu stornieren; oder
    3. die sofortige Bezahlung der Lieferung gemäß Art. 1186 des italienischen Zivilgesetzbuchs zu verlangen, unbeschadet der Haftung des Kunden für verursachte Schäden und vorbehaltlich aller sonstigen gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe
  1. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum ihrer Lieferung (im Folgenden „Garantiezeitraum“) frei von Konstruktions-, Material- und/oder Verarbeitungsfehlern sind.
  2. Die Garantie gilt ausschließlich gegenüber dem Kunden und umfasst den kostenlosen Austausch oder die kostenlose Reparatur – nach Ermessen des Verkäufers – der mangelhaften Produkte, die gemäß den vom Verkäufer festgelegten Modalitäten und Fristen sowie innerhalb der üblicherweise erforderlichen technischen Zeiträume durchzuführen sind, sofern nicht aus objektiven Gründen, die eine solche Maßnahme unmöglich machen, anders entschieden wird.
  3. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 4.7 sind Mängel am Produkt vom Kunden dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich zu melden, in jedem Fall jedoch spätestens innerhalb der oben genannten Gewährleistungsfrist: Erfolgt diese Meldung nicht innerhalb der oben genannten Frist, erlischt das Recht des Kunden, etwaige Mängel geltend zu machen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. In jeder Reklamation muss der festgestellte Mangel genau beschrieben werden; die beanstandeten Produkte müssen den mit der Überprüfung beauftragten Mitarbeitern des Verkäufers stets zur Verfügung gestellt werden.
  4. Der Verkäufer haftet nicht dafür, wenn das Produkt in einem der folgenden Fälle nicht die oben genannte Gewährleistung erfüllt (im Folgenden „Gewährleistungsausschlüsse“):
    1. Wenn der Kunde dieses Produkt nach der Meldung eines Mangels gemäß den vorstehenden Bestimmungen weiterhin nutzt;
    2. Wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen und/oder schriftlichen Anweisungen des Verkäufers, die in den dem Produkt beiliegenden Unterlagen zu Transport, Lagerung, Installation, Gebrauch und Wartung der Produkte aufgeführt sind, oder (wenn solche Anweisungen fehlen) die diesbezügliche Handelspraxis nicht befolgt hat;
    3. Wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Verkäufer einem vom Kunden vorgelegten Entwurf oder einer vom Kunden vorgelegten Spezifikation gefolgt ist;
    4. Wenn der Kunde direkt und/oder über Dritte Produkte verwendet, die nicht mit den Produkten kompatibel sind, oder das Produkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers verändert;
    5. Wenn der Mangel auf normale Abnutzung, einschließlich Oxidation, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Lager-, Arbeits- oder Umgebungsbedingungen zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Temperatur oder Feuchtigkeit, unsachgemäße Verwendung oder eine Installation in Umgebungen, die nicht den vom Verkäufer mitgeteilten Spezifikationen entsprechen, oder auf Ereignisse höherer Gewalt (wie in Ziffer 9 definiert).
  5. Der Kunde kann keine anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen geltend machen als die in Ziffer 7 vorgesehenen, da die vom Verkäufer übernommene Verpflichtung zum Austausch der Produkte in den hierin festgelegten Fällen und unter den hierin festgelegten Bedingungen die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen oder Haftungen vollständig ersetzt. Daher ist jegliche Haftung des Verkäufers ausdrücklich ausgeschlossen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere kann kein Anspruch auf Schadenersatz und/oder Entschädigung für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art geltend gemacht werden, die sich aus dem Ausfall oder der eingeschränkten Nutzung der Produkte ergeben.
  1. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Kunden für jegliche Schäden, Verluste, Kosten, Aufwendungen, Ansprüche oder Klagen, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags ergibt oder daraus resultiert,
    1. auf den tatsächlichen Schaden beschränkt, der eine direkte und unmittelbare Folge der Erfüllung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags durch den Verkäufer ist; daher ist jegliche Haftung des Verkäufers für entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill, Geschäftsausfall, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, indirekte Schäden und/oder Folgeschäden ausgeschlossen und
    2. der Gesamtbetrag darf in keinem Fall den Kaufpreis gemäß dem konkreten Vertrag, der Gegenstand der Reklamation ist, übersteigen.
  1. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Kunden, die in jedem Fall zu den vertraglich festgelegten Terminen zu erfüllen sind, führt kein Ereignis, das einen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt, zu einer vertraglichen Haftung oder Schadenersatzansprüchen, sofern es auf höhere Gewalt oder Zufall zurückzuführen ist (wie beispielsweise, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Streiks, Unglücksfälle, Epidemien, Pandemien, Embargos, bewaffnete Konflikte, staatliche Maßnahmen oder Maßnahmen anderer nationaler oder supranationaler Behörden, Eingriffe durch militärische und zivile Behörden, terroristische Handlungen, Aufstände und zivile Unruhen, Sabotage, Brände, auch wenn vorsätzlich gelegt, sowie alle anderen Fälle höherer Gewalt oder zufälliger Ereignisse, die in den geltenden Vorschriften vorgesehen sind), dessen Auswirkungen sich in einer Weise äußern, die die Grenzen der Vorhersehbarkeit und der Kontrolle überschreitet, die den Parteien vernünftigerweise zugeschrieben werden können, und ohne dass das fahrlässige Verhalten der Partei, die zur Erfüllung nicht in der Lage ist, zur Entstehung dieses Ereignisses beigetragen hat. Die Partei, die sich auf die Haftungsbefreiung beruft, ist verpflichtet, der anderen Partei, sobald wie möglich, nachdem sie von dem Hindernis und dessen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Kenntnis erlangt hat, schriftlich das Vorliegen dieses Hindernisses sowie dessen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen mitzuteilen. Eine entsprechende Mitteilung ist zu machen, sobald der Grund für die Haftungsbefreiung wegfällt.

  2. Für den Fall, dass ein Ereignis höherer Gewalt oder ein unvorhersehbarer Umstand, der die Erfüllung des bestehenden Vertragsverhältnisses verhindert, länger als 24 Wochen andauert, hat jede Partei das Recht, von dem genannten Vertrag zurückzutreten, indem der anderen Partei eine entsprechende Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein oder per internationalem Kurierdienst zugestellt wird.
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle zwischen dem Verkäufer und den Kunden in Übereinstimmung damit geschlossenen Kaufverträge unterliegen italienischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf von 1980.
  2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder den Kaufverträgen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ist ausschließlich das Gericht in Trient (Italien) zuständig.
  1. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Ausfuhr der Produkte des Verkäufers aus dem Zollgebiet der Europäischen Union und/oder an bestimmte Empfänger bzw. Bestimmungsorte einer Kontrolle durch die zuständigen Behörden unterliegen kann, und verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die geltenden italienischen, europäischen, britischen und/oder US-amerikanischen Vorschriften in Bezug auf Exportkontrollen und internationale Wirtschaftssanktionen (im Folgenden gemeinsam als „Exportkontrollbestimmungen“ bezeichnet) in Bezug auf die Produkte einzuhalten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, erklärt und garantiert, die vom Verkäufer erhaltenen Produkte oder technischen Informationen weder direkt noch indirekt (auch nicht über Vertreter, Beauftragte, Händler oder Dritte), aus welchem Grund auch immer und/oder auch unentgeltlich, zu verkaufen, zu liefern, zu übergeben, zu exportieren, zu reexportieren, zu übertragen oder anderweitig zugänglich zu machen, sei es direkt oder durch Einbau in andere Produkte:
    1. in Gebiete und/oder zur Verwendung in Gebieten, die gemäß den geltenden Ausfuhrkontrollbestimmungen Ausfuhrverboten oder -beschränkungen unterliegen, darunter unter anderem die Russische Föderation, Weißrussland, der Iran oder die ukrainischen Regionen Krim und Sewastopol, Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja sowie in die in Artikel 5a-h und Anhang LII der EU-Verordnung Nr. 833/2014 genannten Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen der Russischen Föderation (im Folgenden „SWZ“); und/oder zur Nutzung in einem dieser Gebiete; und/oder
    2. an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in den Listen mit Personen oder Organisationen aufgeführt sind, die Verboten, Beschränkungen oder Sanktionen von italienischen oder EU-Behörden oder einer ausländischen Regierung oder einer internationalen Organisation (z. B. Vereinte Nationen, Vereinigtes Königreich und/oder Vereinigte Staaten) unterliegen, und/oder die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer der oben genannten Personen oder Organisationen befinden oder direkt oder indirekt im Auftrag oder im Namen einer der oben genannten Personen oder Organisationen handeln (im Folgenden „sanktionierte Personen“) und/oder
    3. an jede juristische Person, Einrichtung oder Organisation, die als in einer der Sonderwirtschaftszonen ansässig registriert ist oder deren Sitz, Hauptsitz oder feste Betriebsstätte sich in einer der Sonderwirtschaftszonen befindet; und/oder
    4. an jede juristische Person, Organisation oder Einrichtung außerhalb der Sonderwirtschaftszonen, die im Eigentum einer unter Ziffer iii) genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung steht oder von dieser kontrolliert wird. Darüber hinaus ist der Transit der Produkte durch jedes der unter Punkt (i) oben genannten Gebiete untersagt.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle seine Verträge mit Dritten, die die Produkte zum Gegenstand haben, ähnliche Beschränkungen und Pflichten wie die in Paragraph 11.2 vorgesehenen enthalten, und den Verkäufer unverzüglich schriftlich über etwaige Verstöße gegen die vorgenannten Vereinbarungen, Erklärungen und Zusicherungen zu informieren.
  4. Unbeschadet des Vorgenannten muss der Kunde auf Verlangen des Verkäufers diesem alle Informationen und/oder Nachweise zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um:
    1. die Einhaltung der in den oben genannten Bestimmungen vorgesehenen Verpflichtungen zu überprüfen und/oder zu verifizieren; und
    2. die Einhaltung der Ausfuhrkontrollbestimmungen zu überprüfen und dabei unter anderem Angaben zum Endverbraucher, zur Endverwendung, zum Transportunternehmen, zum Versandweg und zum Bestimmungsland der vom Verkäufer gelieferten Produkte in dem vom Verkäufer gewünschten Format zu machen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem:
      1. dem Verkäufer unverzüglich jeden Verstoß, jeden vermuteten Verstoß oder jede Gefahr eines Verstoßes gegen die in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen mitzuteilen;
      2. bei Audits, Inspektionen oder Anfragen der zuständigen Behörden uneingeschränkt mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten.
  5. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der oben genannten Verpflichtungen, Erklärungen und Zusicherungen durch den Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt ist der Verkäufer berechtigt, die zwischen den Parteien bestehenden Kaufverträge durch schriftliche Mitteilung gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, bereits vom Kunden erhaltene Zahlungen einzubehalten, Schadensersatz zu verlangen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.
  6. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Lieferung der Produkte und die Erfüllung des entsprechenden Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszusetzen und/oder jeden beliebigen Auftrag zu stornieren, ohne dass dem Verkäufer daraus eine Haftung entsteht, falls die Lieferung der Produkte aufgrund von Änderungen der geltenden Ausfuhrkontrollbestimmungen und/oder deren weiterer Anwendung, Leitlinien und/oder Auslegung selbst und/oder falls eine sanktionierte Person direkt oder indirekt an der Transaktion beteiligt ist und/oder falls die Fortsetzung der Lieferung den Verkäufer einer straf- oder verwaltungsrechtlichen Haftung aussetzen könnte.
  7. Auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet sich der Kunde, den Verkäufer, seine Geschäftsführer und/oder Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen, Haftungen, Schäden (einschließlich Reputationsschäden), Verlusten, Kosten (einschließlich Gerichtskosten und Honorare) oder sonstigen nachteiligen Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der in dieser Klausel in Bezug auf die Exportkontrolle der vorgesehenen Verpflichtungen ergeben könnten und/oder Verstöße gegen die Exportkontrollvorschriften in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Produkte, schadlos zu halten.



  1. Die Tatsache, dass der Verkäufer die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den einzelnen Verträgen vorgesehenen Rechte nicht geltend macht, gilt nicht als stillschweigende Zustimmung oder Verzicht auf die Geltendmachung des verletzten Rechts oder der verletzten Bestimmung und schließt auch nicht die Möglichkeit aus, diese Rechte oder Ansprüche oder andere in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu seinen Gunsten vorgesehene Rechte oder Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen
  2. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass die fortlaufenden und wiederholten Verkäufe der Produkte durch den Verkäufer dem Kunden unter keinen Umständen, auch nicht aufgrund schlüssiger Tatsachen, ein Exklusivrecht einräumen oder zu einem Vertriebs-, Distributions- oder anderweitigen Kooperationsverhältnis führen.
  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden im Original in italienischer Sprache verfasst und sind in dieser Sprache rechtsverbindlich; etwaige Fassungen in anderen Sprachen sind als informelle Übersetzungen zu betrachten. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich des Inhalts oder der Wirksamkeit einer der hier enthaltenen Klauseln ist ausschließlich die italienische Fassung maßgebend.
  4. Sollte sich zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder nichtig erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, die weiterhin gültig und wirksam bleiben.